LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.02.2016
2 Sa 338/15
Normen:
GewO § 106 S. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 28.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4437/14

Außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei erheblicher Verletzung der arbeitgeberseitigen Verpflichtung zur vertragsgemäßen BeschäftigungUnbegründete Feststellungsklage der Arbeitgeberin bei Zuweisung eines auswärtigen Arbeitsplatzes entgegen vergleichsweise übernommener Verpflichtung zur vertragsgemäßen Beschäftigung am Firmensitz

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 338/15

DRsp Nr. 2016/9108

Außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei erheblicher Verletzung der arbeitgeberseitigen Verpflichtung zur vertragsgemäßen Beschäftigung Unbegründete Feststellungsklage der Arbeitgeberin bei Zuweisung eines auswärtigen Arbeitsplatzes entgegen vergleichsweise übernommener Verpflichtung zur vertragsgemäßen Beschäftigung am Firmensitz