LAG Thüringen - Urteil vom 25.08.2009
1 Sa 1/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; TVK § 42 Abs. 1 Buchst. a; TV Orchestervorstand § 5 Abs. 1 S. 3 Buchst b) Alt. 2; TV Orchestervorstand § 5 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Eisenach, vom 06.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 961/07

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers bei Kürzung der Zuschüsse

LAG Thüringen, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen 1 Sa 1/09

DRsp Nr. 2009/27352

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers bei Kürzung der Zuschüsse

1. Eine außerordentliche Kündigung kann bei einem tarifbedingt unkündbaren Arbeitnehmer durch betriebsbedingte Gründe in Betracht kommen, wenn die Beschäftigung auf Dauer entfällt. 2. Grundsätzlich ist es Sache der Arbeitgeberin, wie sie die Komponenten ihrer Arbeitsabläufe zusammenfügt; im Wege der Auslagerung ("Outsourcing") können Teile der Tätigkeit auf Fremdunternehmen übertragen werden, so das auch bei Unterhaltung eines Orchesters Musikinstrumente in "Stammkomponenten" und zusätzlich engagierte "Zeitkomponenten" unterteilt und diese nach Bedarf zusammengefügt werden können. 3. Es nicht Sache der Gerichte, die musikalische oder ästhetische Machbarkeit eines künstlerischen Konzepts zu überprüfen; die Grenze zwischen dargebotener Musik und nur schrillem Lärm ist mit Sicherheit nicht rechtlich determiniert.