BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; TVK § 42 Abs. 1 Buchst. a; TV Orchestervorstand § 5 Abs. 1 S. 3 Buchst b) Alt. 2; TV Orchestervorstand § 5 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Eisenach, vom 06.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 961/07
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers bei Kürzung der Zuschüsse
LAG Thüringen, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen 1 Sa 1/09
DRsp Nr. 2009/27352
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers bei Kürzung der Zuschüsse
1. Eine außerordentliche Kündigung kann bei einem tarifbedingt unkündbaren Arbeitnehmer durch betriebsbedingte Gründe in Betracht kommen, wenn die Beschäftigung auf Dauer entfällt.2. Grundsätzlich ist es Sache der Arbeitgeberin, wie sie die Komponenten ihrer Arbeitsabläufe zusammenfügt; im Wege der Auslagerung ("Outsourcing") können Teile der Tätigkeit auf Fremdunternehmen übertragen werden, so das auch bei Unterhaltung eines Orchesters Musikinstrumente in "Stammkomponenten" und zusätzlich engagierte "Zeitkomponenten" unterteilt und diese nach Bedarf zusammengefügt werden können.3. Es nicht Sache der Gerichte, die musikalische oder ästhetische Machbarkeit eines künstlerischen Konzepts zu überprüfen; die Grenze zwischen dargebotener Musik und nur schrillem Lärm ist mit Sicherheit nicht rechtlich determiniert.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.