1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 7.5.2009 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich - wie weitere in Parallelverfahren klagende Arbeitnehmer - mit seiner am 02.09.2008 erhobenen Klage gegen die Wirksamkeit einer zweiten außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist.
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