Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.10.2008 in Sachen 11 Ca 8301/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in zweiter Instanz in erster Linie um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
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