Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 12. Kammer (Einzelrichterin) - vom 16. September 2021 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Zulassungsverfahren wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Gebäude im Außenbereich.
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