Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Anfang des Jahres 2014 beabsichtigte die Beteiligte, aus organisatorischen Gründen die personelle Besetzung des Referatsleiterpostens in den Referaten 101 und 102 zu tauschen. Dazu sollte den Referatsleiterinnen Ministerialrätin Dr. I. und Ministerialrätin F. der Dienstposten der jeweils anderen im Wege der statusgleichen Umsetzung übertragen werden.
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