Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit vom 25.05.1998 in der Fassung vom 30.06.2000 (
Der am 13.03.1944 geborene Kläger schloss mit der Beklagten am 20.01.1969 einen Arbeitsvertrag (Bl. 6 d.A.). Gemäß §
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