Ausschlussfrist: Geltendmachung einer Forderung durch die Mitarbeitervertretung
LAG Köln, Urteil vom 15.03.1996 - Aktenzeichen 4 (5) Sa 1081/95
DRsp Nr. 2001/6074
Ausschlussfrist: Geltendmachung einer Forderung durch die Mitarbeitervertretung
Soll durch eine Erklärung des Betriebsrats (hier: Mitarbeitervertretung) eine individuelle Forderung eines Arbeitnehmers zur Wahrung einer Verfallfrist geltend gemacht werden, so muss sich die von einem kollektiven Drängen abhebende individuelle Geltendmachung für einen einzelnen Arbeitnehmer deutlich aus der Erklärung ergeben.
Normenkette:
MVO § 23;
Vorinstanz: ArbG Bonn - 3 (5) Ca 510/95 - 05.07.95,