1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.06.2010 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Urlaubsabgeltung für 53 Urlaubstage aus den Jahren 2007 bis 2009.
Der Kläger war seit dem 01.01.1978 bei der Beklagten beschäftigt. Seine letzte monatliche Bruttovergütung betrug 4.977,64 -. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des TVöD Anwendung.
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