Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 28.03.2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, eine Tariflohnerhöhung an die Klägerin weiterzugeben.
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