LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 01.10.2015
5 TaBV 876/15
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 16.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 35/14

Ausschluss von Mitgliedern des Betriebsrats wegen Ankündigung der Versagung der Zustimmung zur Samstagsarbeit bis zur Vorlage eines akzeptablen Angebots in Tarifverhandlungen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2015 - Aktenzeichen 5 TaBV 876/15

DRsp Nr. 2017/3303

Ausschluss von Mitgliedern des Betriebsrats wegen Ankündigung der Versagung der Zustimmung zur Samstagsarbeit bis zur Vorlage eines akzeptablen Angebots in Tarifverhandlungen

Der Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern bzw. die Auflösung des Betriebsrates gem. § 23 Abs. 1 BetrVG setzt voraus, dass bei zukunftsgerichteter Betrachtung die weitere Amtsausübung untragbar erscheint.

I. Die Beschwerde der Antragstellerin und Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. H. vom 16. April 2015 - 1 BV 35/14 - wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 1;

Gründe:

Die Beteiligten streiten über den Ausschluss von Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern des Betriebsrates der Beteiligten zu 1), hilfsweise die Auflösung des Betriebsrates.