LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.03.2011
13 Sa 39/11
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; OBAS § 2 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6685/10

Ausschluss vom Seiteneinstieg in den Schuldienst bei nichtbestandener Staatsprüfung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 39/11

DRsp Nr. 2011/9621

Ausschluss vom Seiteneinstieg in den Schuldienst bei nichtbestandener Staatsprüfung

Es verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG, im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst Bewerbungen für einen Seiteneinstieg allein deshalb zurückzuweisen, weil der Bewerber zuvor die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen endgültig nicht bestanden hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2010 - 4 Ca 6685/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2; OBAS § 2 Abs. 4;

Tatbestand

T A T B E S T A N D :

Die Parteien streiten über das Recht der Klägerin, an Bewerbungsverfahren für den Schuldienst des beklagten Landes in Form des sog. Seiteneinstiegs teilzunehmen.