LAG Köln - Urteil vom 11.04.2024
7 Sa 516/23
Normen:
BUrlG § 13 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 16.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 924/23

Ausschluss oder Beschränkung des Anspruchs auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien

LAG Köln, Urteil vom 11.04.2024 - Aktenzeichen 7 Sa 516/23

DRsp Nr. 2024/7235

Ausschluss oder Beschränkung des Anspruchs auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien

Ein Tatsachenvergleich setzt nach § 779 BGB voraus, dass eine bestehende Ungewissheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.2022 - 6 AZR 459/21 -, juris, Rn. 35; BAG, Urteil vom 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 -, juris, Rn. 27). Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BurIG würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen o der beschränkt werden könnte (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2021 - 2 Sa 116/20 - juris, Rn. 60; LAG München, Urteil vom 12.01.2023 - 3 Sa 358/22 -, juris, Rn. 57). Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht (a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.02.2016 - 8 Sa 1923/15 -, juris, Rn. 40; LAG Köln, Urteil vom 08.11.2012 - 7 Sa 767/12 -, juris, Rn. 59).

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.08.2023 - 3 Ca 924/23 - wird zurückgewiesen.