1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2008 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch aus Sozialplan.
Der 1955 geborene, verheiratete Kläger war seit 01.07.1980 bei der Beklagten - zuletzt als Senior-Accountant im Bereich Investment Accountant - in H beschäftigt. Sein Monatsgehalt betrug zuletzt 5.892,97 € brutto zuzüglich eines von bestimmter Zielerreichung abhängigen Jahresbonus.
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