Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 7. Juni 2017 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat.
Der Arbeitgeber (Antragsteller) betreibt eine Eisengießerei. Bei ihm ist ein aus 25 Mitgliedern bestehender Betriebsrat (Beteiligter zu 3) sowie ein Gesamtbetriebsrat (Beteiligter zu 4) gebildet, dem der Beteiligte zu 2 jeweils als Mitglied angehört.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|