Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe des dem Kläger zustehenden 13. Monatsentgeltes. Hinsichtlich des erstinstanzlichen Vorbringens einschließlich der Anträge sowie der Würdigung, die jenes Vorbringen dort erfahren hat, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (Bl. 36 bis 46 d. A.) Bezug genommen.
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