Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. September 2008 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
Der Beklagte betreibt ein Krankenhaus in Berlin. Die im Juni 1954 geborene Klägerin ist dort seit dem 15. August 1992 vertragsgemäß als Krankenschwester in der Nachtschicht (sog. "Dauernachtwache") mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 31 Stunden beschäftigt.
Im schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien wird auf die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (im Folgenden: AVR) Bezug genommen. §§ 14, 15 AVR lauten:
"§ 14 Ordentliche Kündigung
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|