Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juli 2008 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
Der Beklagte betreibt ein Krankenhaus in Berlin. Die im Februar 1950 geborene Klägerin ist dort seit dem 1. April 1990 vertragsgemäß als Krankenschwester in der Nachtschicht (sog. "Dauernachtwache") mit einer monatlichen Arbeitszeit von 80 Stunden beschäftigt.
Im schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien wird auf die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (im Folgenden: AVR) Bezug genommen. §§ 14, 15 AVR lauten:
"§ 14 Ordentliche Kündigung
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