Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 29. Oktober 2009 -
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|