Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 05.05.2017 -
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten in der Berufungsinstanz noch die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 865,00 €.
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