Die Rechtsbeschwerden des Musterrechtsbeschwerdeführers und der Rechtsbeschwerdeführer gegen den Musterentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 29. Oktober 2021 werden insoweit als unzulässig verworfen, als sie sich gegen die Zurückweisung des Antrags der erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Musterklägers auf Bewilligung einer besonderen Gebühr gemäß § Abs. Satz 1 richten.
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