Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 3. April 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 2. August 2018 auf dem Parkplatz einer Arztpraxis in S.-G. ereignete.
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