Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 –
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten führen das Verfahren wegen einer vom Beteiligten zu 3) verweigerten Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers sowie wegen der damit einhergehenden Umgruppierung und der vorläufigen Durchführung der Versetzung.
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