I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 29.10.2010 - Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.12.2010 zu zahlen.
II.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
III.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 95 %, die Beklagte zu 5 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 96 %, die Beklagte zu 4 %.
IV.
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