Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 07.10.2019 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer variablen Vergütung für das Jahr 2017.
Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien einschließlich ihrer Rechtsansichten wird auf den nicht angegriffenen Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Bezug genommen und verwiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|