Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2012 - 21 Ca 332/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.545,12 EUR (in Worten: Viertausendfünfhundertfünfundvierzig und 12/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Januar 2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin ab dem 1. Juli 2012 einen Zuschuss zur Erwerbsminderungsrente in Höhe von 101,01 EUR (in Worten: Hunderteins und 01/100 Euro) brutto monatlich zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten eine monatliche Betriebsrente beanspruchen kann.
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