LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.08.2009
17 Sa 987/09
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BAT-O; TVöD;
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 08.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1510/08

Auslegung von Tairfverträgen; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tariflücken; Anwendbarkeit des TVöD bei vertraglicher Vereinbarung des BAT-O

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.08.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 987/09

DRsp Nr. 2010/10789

Auslegung von Tairfverträgen; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tariflücken; Anwendbarkeit des TVöD bei vertraglicher Vereinbarung des BAT-O

1. Der Wechsel vom BAT-O auf diese neuen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes stellt einen Fall der so genannten Tarifsukzession dar, da der TVöD dem BAT-O nachfolgt, er von den gleichen Tarifvertragsparteien bei gleichem fachlichem Anwendungsbereich vereinbart wurde, mit ihm das bisherige Tarifsystem neu strukturiert wurde, mithin den BAT-O ersetz wurde. 2. Bei dieser Sachlage entspricht es der Interessenlage der Parteien und damit ihrem hypothetischen Willen, die Höhe der Vergütung nach Maßgabe des TVöD und des TVÜ-VKA zu bestimmen und insoweit nicht mehr den BAT-O anzuwenden.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus

- 2 Ca 1510/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision des Beklagten wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BAT-O; TVöD;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob ein einzelvertraglich vereinbarter Vergütungsanspruch durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) abgelöst worden ist.