I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus
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II. Die Revision des Beklagten wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ein einzelvertraglich vereinbarter Vergütungsanspruch durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) abgelöst worden ist.
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