Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.01.2012 - Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 893,46 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 6/7, die Beklagte zu 1/7.
5.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltdifferenzansprüche.
Der Kläger war vom 12.07.2010 bis zum 30.04.2011 bei der Beklagten als Zerspannungsmechaniker beschäftigt.
Die Beklagte betreibt ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen.
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