1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 11.06.2009 - 1 Ca 2473/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
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