I.
Das Arbeitsgericht Elmshorn hat am 02.09.2004 einer Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsklage des Klägers gegen die Beklagte stattgegeben und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Durch Urteil vom 24.02.2005 hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Berufung auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Kläger hat am 26. September 2005 beantragt, die Gebühren und Auslagen erster und zweiter Instanz gegen die Beklagte festzusetzen; wegen des Inhalts des Antrags wird auf Bl. 169 - 171 d. A. Bezug genommen (Gesamtkostenforderung: 3.892,41 EUR einschließlich 16 % MWSt. "verzinslich ... mit 5 % Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz").
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|