1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.07.2011 - Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um betriebliche Altersversorgung.
Der am 28.01.1955 geborene Kläger ist verheiratet und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
Er ist seit dem 01.03.1974 bei der Beklagten bzw. (bis 30.09.1998) bei ihrer Rechtsvorgängerin, der LH A-Stadt, im Unternehmensbereich Verkehr als Arbeiter beschäftigt.
Seit Oktober 2004 ist er freigestelltes Betriebsratsmitglied.
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