Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land den Kläger an einer anderen Schule als bisher einsetzen kann.
Der am 22. Februar 1948 geborene Kläger studierte die Fächer Chemie und Mathematik und erwarb 1970 den Grad des Diplomchemikers mit Prädikat. In der Folgezeit war er an der im Ostteil Berlins gelegenen Ingenieurschule für Chemie als Lehrer beschäftigt und unterrichtete kontinuierlich in den Fächern Mathematik und Informatik. Diese Einrichtung wurde vom beklagtem Land überführt und der Staatlichen Technikerschule eingegliedert.
Mit Datum vom 14. Januar 1992 schlossen die Parteien einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der unter anderem folgende Regelung enthält:
"§ 1
Beginn und Art der Beschäftigung
Herr Dr. R wird vom 01.01.1991 an im Bereich der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport als Lehrkraft an der Berliner Schule - an der Staatlichen Technikerschule und zwar als Lehrer weiterverwendet."
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|