LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.03.2016
7 Sa 1100/15
Normen:
BeamtStG § 26;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6697/14

Auslegung eines Versorgungsvertrages hinsichtlich des Begriffs der dauernden Dienstunfähigkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 1100/15

DRsp Nr. 2016/12945

Auslegung eines Versorgungsvertrages hinsichtlich des Begriffs der dauernden Dienstunfähigkeit

1. Ist nach einem zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses bestehenden Versorgungsvertrages der Arbeitnehmer im Falle dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, so richtet sich die Auslegung des Begriffs der Dienstunfähigkeit nach derjenigen des Begriffs der Dienstunfähigkeit in den beamtenrechtlichen Vorschriften. 2. Als dienstunfähig ist anzusehen, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass ..... innerhalb einer bestimmten Frist (hier: sechs Monate gemäß LBG NW) nicht wieder hergestellt wird.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.08.2015, 3 Ca 6697/14, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BeamtStG § 26;

Tatbestand

1. 2. 1. 2.