Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs geschuldeten Vergütung.
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