Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 19.04.2016 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Hinblick auf Lohnzahlungsansprüche aus einem mittlerweile beendeten Arbeitsverhältnis.
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