LAG Hamm - Urteil vom 26.01.2017
18 Sa 564/16
Normen:
BGB § 779; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 19.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 70/16

Auslegung eines Vergleichs, der die Abrechnung des Arbeitsverhältnisses auf der Basis eines bestimmten Betrages vorsieht

LAG Hamm, Urteil vom 26.01.2017 - Aktenzeichen 18 Sa 564/16

DRsp Nr. 2017/13595

Auslegung eines Vergleichs, der die "Abrechnung" des Arbeitsverhältnisses auf der Basis eines bestimmten Betrages vorsieht

Vereinbaren die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf der Basis eines bestimmten Betrages abzurechnen hat, kann dies als Verpflichtung zur Zahlung des abgerechneten Entgelts auszulegen sein.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 19.04.2016 - 5 Ca 70/16 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 779; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Hinblick auf Lohnzahlungsansprüche aus einem mittlerweile beendeten Arbeitsverhältnis.