LAG Köln - Urteil vom 07.06.2017
11 Sa 741/16
Normen:
MTV Aviation;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 570/16

Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Umfangs des Urlaubsanspruchs

LAG Köln, Urteil vom 07.06.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 741/16

DRsp Nr. 2018/1716

Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Umfangs des Urlaubsanspruchs

Enthält ein Tarifvertrag keine Auf- und Abrundungsregelung hinsichtlich von Bruchteilen von Urlaubstagen, so findet eine Abrundung bis zu einem Bruchteil von 0,5 Tagen nicht statt.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2016 - 15 Ca 570/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 5 Arbeitstage Urlaub in Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Klägers gegen die Beklagte für das Jahr 2015 zukünftig zu gewähren.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2016 weitere 0,15 Arbeitstage Urlaub zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 1/5 und der Kläger zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV Aviation;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe des Anspruchs auf Erholungsurlaub.

1. 2.