Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.05.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 5 Arbeitstage Urlaub in Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Klägers gegen die Beklagte für das Jahr 2015 zukünftig zu gewähren.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2016 weitere 0,15 Arbeitstage Urlaub zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 1/5 und der Kläger zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe des Anspruchs auf Erholungsurlaub.
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