1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 22.08.2014 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über den Umfang des dem Kläger zu gewährenden Jahresurlaubs.
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