Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen. Die Kostenentscheidung für die erste Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 41 % und der Beklagte 59 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
I.
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