Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. November 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die vertrags- und leidensgerechte Beschäftigung der Klägerin.
1. 2. 3. 1. 2. 3. 3a.
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