1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg - 3 Ca 263/08 - vom 1. Juli 2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2) Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche auf Entgelterhöhung entsprechend den im Jahre 2005 für den öffentlichen Dienst neu abgeschlossenen Tarifverträgen.
Hinsichtlich des Vorbringens der Parteien im ersten Rechtszug sowie der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung, die dieses Vorbringen dort erfahren hat, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (Bl. 115 bis 128 d. A.).
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