LAG Köln - Urteil vom 29.01.2020
3 Sa 636/19
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 18.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 746/19

Auslegung eines Haustarifvertrages hinsichtlich der Gewährung von Freistellungstagen

LAG Köln, Urteil vom 29.01.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 636/19

DRsp Nr. 2020/7010

Auslegung eines Haustarifvertrages hinsichtlich der Gewährung von Freistellungstagen

Zur Auslegung eines Haustarifvertrages

Ein Haustarifvertrag, der unter der Überschrift "Anerkennung der Tarifverträge" lediglich zwei Tarifverträge für anwendbar erklärt, vermag die Geltung weiterer Tarifverträge nicht zu vermitteln. Das gilt auch dann, wenn der Haustarifvertrag darüber hinaus sämtliche nach seinem Inkrafttreten abgeschlossene Tarifverträge für anwendbar erklärt, wenn diese Regelung die gesamte durch die Einbeziehung erzielte Tarifstruktur konterkarieren würde.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 18.10.2019 - 2 Ca 746/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Gewährung von Freistellungstagen aufgrund tarifvertraglicher Regelungen.

Die Klägerin ist bei der Beklagten langjährig seit mehr als fünf Jahren beschäftigt und dabei jedenfalls seit mehr als fünf Jahren im Dreischichtdienst tätig. Ihre Arbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden pro Woche. Die Klägerin ist Mitglied der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall).

Die Beklagte ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Chemischen und Gemischten Industrie von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V.