LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.01.2011
15 Sa 2348/10
Normen:
BGB § 397 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; MTV Wohnungswirtschaft § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 44 Ca 7447/10

Auslegung eines Ausgleichsklausel zur Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt; Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung bei fehlender Vereinbarung eines negativen Schuldanerkenntnisses

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 15 Sa 2348/10

DRsp Nr. 2011/6185

Auslegung eines Ausgleichsklausel zur Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt; Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung bei fehlender Vereinbarung eines negativen Schuldanerkenntnisses

Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein Anspruch auf eine Sonderzahlung von einer Ausgleichsklausel nicht erfaßt. In Abgrenzung zu LAG Berlin-Brandenburg vom 12.11.2010 - 6 Sa 1722/10.

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.09.2010 - 44 Ca 7447/10 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.967,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.10.2009 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 397 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; MTV Wohnungswirtschaft § 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch über die anteilige Zahlung eins Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in Höhe von insgesamt 1.967,50 € brutto.