I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.09.2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.967,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.10.2009 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch über die anteilige Zahlung eins Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in Höhe von insgesamt 1.967,50 € brutto.
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