1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts in seiner Ziffer 2. abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass ein Zinsanspruch der Klägerin in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.800,00 Euro brutto erst seit dem 1. Februar 2013 besteht.
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