LAG Frankfurt/Main, vom 17.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 1210/11
ArbG Frankfurt/Main, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 13/11
Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer
BAG, Urteil vom 23.09.2014 - Aktenzeichen 9 AZR 827/12
DRsp Nr. 2015/1845
Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer
Orientierungssätze:1. Die Zahlung eines Vorruhestandsgelds dient typischerweise dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die dadurch entstehen, dass der Anspruchsberechtigte die Erwerbstätigkeit bei seinem Arbeitgeber vorzeitig beendet. Der Arbeitnehmer soll regelmäßig wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis er das Alter erreicht, ab dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden.2. Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Wohnsitz im Ausland aufzugeben, um die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente zu schaffen, damit aufgrund des Rentenbezugs die vertragliche Pflicht des ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung eines monatlichen Vorruhestandsgelds endet.
1. Hat der Arbeitgeber mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Vorruhestandsvereinbarung geschlossen, wonach diesem bis zum gesetzlichen Rentenbeginn ein monatliches Vorruhestandsgeld zusteht, so entfällt der Bezug dieses Vorruhestandsgeldes erst mit dem tatsächlichen Rentenbeginn (hier: Vollendung des 63. Lebensjahres).2. Der Anspruch entfällt nicht bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn der Arbeitnehmer nur deshalb keine Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehen kann, weil er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.