Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 15.09.2011, AZ -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente der Klägerin.
Die am 02.03.1946 geborene Klägerin war bei der Beklagten seit dem 01.04.1966 in Vollzeit beschäftigt. Sie bezog zuletzt monatlich ein feststehendes Grundgehalt in Höhe von 3.415,00 € und vermögenswirksame Leistungen von 26,59 €.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|