Die Parteien streiten um die Zahlung einer Prämie für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 30.09.2001.
Die Beklagte betreibt ein Ingenieurbüro für Bau- und Verkehrswesen. Gegenstand der Tätigkeit der Beklagten sind u.a. Planungen im Bereich von Bahnhöfen.
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15.01.1997 als Diplom-Ingenieur tätig. Ausweislich des Arbeitsvertrages von diesem Tag war er als Projektleiter "Controlling Bahnsteige bundesweit" / "ICE-Bahnhöfe" in G. eingestellt. Das Bruttogehalt betrug zunächst DM 7.400,00 und sollte entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen "13x" gezahlt werden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|