Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 17.06.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.480,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2013 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses weiter darüber, ob ein einzelvertraglich begründeter Tantiemeanspruch der Klägerin durch Bestimmungen ihres Aufhebungsvertrages ausgeschlossen ist.
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