1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 26. Mai 2009 - Az. 5 Ca 120/08 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 1. Januar 2008 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 903,08 € brutto zu zahlen.
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