LAG Köln - Urteil vom 09.02.2022
11 Sa 564/21
Normen:
BeamtVG § 55;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 05.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2595/20

Auslegung einer Pensionszusage hinsichtlich der entsprechenden Anwendung des BeamtVG

LAG Köln, Urteil vom 09.02.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 564/21

DRsp Nr. 2023/1217

Auslegung einer Pensionszusage hinsichtlich der entsprechenden Anwendung des BeamtVG

Ist einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine "Versorgung in entsprechender Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes" versprochen worden, so beinhaltet dies auch die Geltung der Ruhensregelung des § 55 BeamtVG im Falle des Zusammentreffens von Versorgungs- und gesetzlichen Rentenansprüchen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 05.08.2021 - 3 Ca 2595/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BeamtVG § 55;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Berechnung der betrieblichen Altersversorgung.

Der am .1952 geborene Kläger ist zum 01.04.1980 in die Dienste der beklagten Forschungsgemeinschaft getreten. Grundlage des Anstellungsverhältnisses ist der Dienstvertrag vom 06.03.1980. Dieser beinhaltet zur Altersversorgung u. a. folgende Regelungen:

"(...)

§ 6

(...)

2) Nach Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß Abs. 1 wird dem Mitarbeiter Versorgung in entsprechender Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes gewährt.

(...)