Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Januar 2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.195,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. November 2007 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|